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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache des Beschuldigten bei Vorliegen eines sogenannten Ungehorsamsdeliktes nach § 5 Abs 1 VStG INITIATIV alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht.
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Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170020.X06Im RIS seit
18.09.1987Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010