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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
PrG 1976 §11 Abs1;Rechtssatz
Es ist ohne weiters denkbar, dass die Verpflichtung zur Preisauszeichnung nicht einem Dienstnehmer, sondern einer dritten physischen Person oder Gesellschaft übertragen wird. Auch in diesem Fall trifft jedoch den Unternehmer die Verpflichtung einer wirksamen Kontrolle (Hinweis E 6.12.1983, 2999/80 und E 12.12.1984, 82/11/0380).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinAndere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170021.X05Im RIS seit
18.09.1987Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009