RS Vwgh 1987/9/18 86/17/0020

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Veröffentlicht am 18.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Verwendung der Worte ALS VERANTWORTLICHER ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, ob der Beschuldigte als zur Vertretung nach außen Berufener iSd § 9 Abs 1 VStG oder als gewerberechtlicher Geschäftsführer gem § 39 GewO 1973 und § 370 Abs 2 GewO 1973 oder gem § 16a PreisG bestraft werden sollte (Hinweis E 31.10.1986, 86/10/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170020.X11

Im RIS seit

18.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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