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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §115 Abs1 impl;Rechtssatz
Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170110.X02Im RIS seit
18.09.1987