Index
30/01 FinanzverfassungNorm
FAG 1979 §14 Abs1 Z7;Rechtssatz
§ 14 Abs 1 Z 7 FAG 1979 ermächtigt die Gemeinden nicht, Verpackungskostenanteile in die Bemessungsgrundlage für die Abgabe vom Verbrauch von Getränken einzubeziehen. Nach dem Wortlaut des FAG handelt es sich um eine Abgabe vom Verbrauch von Getränken. Der Ausschluß des Bedienungsgeldes (§ 14 Abs 4 FAG 1979) deutet darauf hin, daß nicht die Gesamtheit des dem Konsumenten gegenüber in Erscheinung tretenden Lieferungspaketes und Leistungpaketes Anknüpfungspunkt für die Abgabenbemessung sein soll, sondern lediglich das auf das Getränk entfallende Entgelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170262.X02Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008