RS Vwgh 1987/9/18 86/17/0021

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Veröffentlicht am 18.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

PrG 1976 §16a;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die spruchmäßige Kennzeichnung des Beschuldigten lediglich mit den Worten ALS VERANTWORTLICHER, ohne Anführung der Merkmale, denen zufolge der Beschuldigte die Eigenschaft als VERANTWORTLICHER habe, trägt dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG nicht Rechnung (Hinweis auf § E 19.9.1983, 81/10/0141).

Schlagworte

Verantwortlichkeit (VStG §9)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170021.X02

Im RIS seit

18.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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