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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0966/79 E 12. Mai 1980 VwSlg 10122 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Die Lohnsteuer, die auf einen zu Unrecht empfangenen Bezugteil entfällt, stellt zwar für die Berechnung des an den Beamten auszuzahlenden Bezug eine Abzugspost dar, sie mindert aber nicht die Höhe der zu Unrecht empfangenen Leistung, weil die Abfuhr der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an die Abgabenbehörde vorzunehmen hat, für Rechnung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmers erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120095.X03Im RIS seit
22.09.2006Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015