RS Vwgh 1987/9/21 86/12/0095

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Veröffentlicht am 21.09.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0966/79 E 12. Mai 1980 VwSlg 10122 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Lohnsteuer, die auf einen zu Unrecht empfangenen Bezugteil entfällt, stellt zwar für die Berechnung des an den Beamten auszuzahlenden Bezug eine Abzugspost dar, sie mindert aber nicht die Höhe der zu Unrecht empfangenen Leistung, weil die Abfuhr der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an die Abgabenbehörde vorzunehmen hat, für Rechnung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmers erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120095.X03

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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