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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §18 Abs3;Rechtssatz
Der Behörde kann in rechtlich relevanter Weise nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie in einem nach den Bestimmungen des LMG 1975 anhängig gemachten und danach durchzuführenden Verfahren nicht auf die in einem anderen parallel laufenden, jedoch nach den Vorschriften des ArzneimittelG anhängigen Verfahren vorgelegten Warenmuster Bedacht genommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100110.X02Im RIS seit
05.05.2006