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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Da das Verbot gesundheitsbezogene Angaben in § 9 Abs 1 LMG in gleicher Weise für Lebensmittel wie für Verzehrprodukte gilt, handelt es sich beim Fehlen der Feststellungen und Erwägungen zur Frage der rechtlichen Qualifikation (Lebensmittel oder Verzehrprodukte) um keinen wesentlichen Verfahrensmangel.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100059.X01Im RIS seit
27.04.2006Zuletzt aktualisiert am
29.10.2010