RS Vwgh 1987/9/21 86/12/0093

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Veröffentlicht am 21.09.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/12/0049 E 18. März 1985 VwSlg 11709 A/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Rechtskraft eines Bescheides über den Vorrückungsstichtag schließt es grundsätzlich aus, dass nachträglich eine bisher nur zur Hälfte dem Anstellungstag vorangesetzte Zeit in Anwendung des § 12 Abs 3 GehG zur Gänze berücksichtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120093.X03

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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