RS Vwgh 1987/9/21 86/10/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1987
beobachten
merken

Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchV Karwendel 1943 §3 lite;
NatSchV Karwendel 1943 §6;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Wurde auf das (in § 3 lit e der KarwendelschutzVO normierte) Parkverbot in zweifacher Weise hingewiesen, nämlich durch eine große Tafel am Beginn des Naturschutzgebietes und durch einen Hinweis auf der Vorderseite des Zahlungsbeleges über die Maut, dann kann sich ein Kfz-Lenker - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht mit Erfolg auf unverschuldete Unkenntnis dieses Parkverbotes berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100123.X02

Im RIS seit

21.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten