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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
NatSchV Karwendel 1943 §3 lite;Rechtssatz
Wurde auf das (in § 3 lit e der KarwendelschutzVO normierte) Parkverbot in zweifacher Weise hingewiesen, nämlich durch eine große Tafel am Beginn des Naturschutzgebietes und durch einen Hinweis auf der Vorderseite des Zahlungsbeleges über die Maut, dann kann sich ein Kfz-Lenker - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht mit Erfolg auf unverschuldete Unkenntnis dieses Parkverbotes berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100123.X02Im RIS seit
21.09.1987Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013