RS Vwgh 1987/9/21 87/10/0059

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Veröffentlicht am 21.09.1987
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0150 E 20. Oktober 1986 VwSlg 12266 A/1986 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Beantwortung der Frage, ob eine Anpreisung eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 darstellt, kommt es nicht darauf an, wie diese Gesetzesbestimmung nach dem parlamentarischen Ausschussbericht zu verstehen ist, kommt diesem doch als Teil der Materialien keine verbindliche Wirkung zu (Hinweis auf E 25.9.1979, 2128/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100059.X02

Im RIS seit

27.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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