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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z5;Rechtssatz
Durch die tägliche Einnahmeempfehlung beim Kartoffelsaft ("kurmäßig über den ganzen Tag verteilt") und den Hinweis "Diätmittel Atemwege" beim Huflattichsaft wird einem Konsumenten zumindest eine günstige Wirkung auf seinen Organismus suggeriert; daraus folgt, dass beide Produkte als Arzneimittel einzustufen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100096.X05Im RIS seit
23.08.2006Zuletzt aktualisiert am
18.05.2018