RS Vwgh 1987/9/21 86/10/0096

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Veröffentlicht am 21.09.1987
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z5;
LMG 1975 §17 Abs1;

Rechtssatz

Durch die tägliche Einnahmeempfehlung beim Kartoffelsaft ("kurmäßig über den ganzen Tag verteilt") und den Hinweis "Diätmittel Atemwege" beim Huflattichsaft wird einem Konsumenten zumindest eine günstige Wirkung auf seinen Organismus suggeriert; daraus folgt, dass beide Produkte als Arzneimittel einzustufen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100096.X05

Im RIS seit

23.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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