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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/11/18 0951/70 2Stammrechtssatz
Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100083.X02Im RIS seit
21.09.1987