RS Vwgh 1987/9/22 85/14/0038

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1;

Rechtssatz

Die mitbeteiligten Parteien überschreiten mit Beweisanträgen, mit denen sie die Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides anzweifeln, ihr Stellung als mitbeteiligte Parteien (Hinweis auf E 21.11.1985, 83/06/0257).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140038.X04

Im RIS seit

22.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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