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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Jede Vollstreckungsmaßnahme setzt eine entsprechende Vollstreckungsverfügung voraus und darf auch nicht ergriffen werden, wenn der Beschwerde gegen den zugrundeliegenden Exekutionstitel gem § 30 Abs 2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110044.X01Im RIS seit
22.09.1987