RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0083

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der Behörde bzgl der Verantwortung des Beschuldigten, die durch Nachkalkulation zu Tage getretenen Erlösverkürzungen seien nicht aufgetreten, sondern durch Warenschwund (Gerätedefekt, Diebstahl) zu erklären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140083.X01

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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