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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §98 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der Behörde bzgl der Verantwortung des Beschuldigten, die durch Nachkalkulation zu Tage getretenen Erlösverkürzungen seien nicht aufgetreten, sondern durch Warenschwund (Gerätedefekt, Diebstahl) zu erklären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140083.X01Im RIS seit
22.09.1987