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32/06 VerkehrsteuernNorm
KFG 1967 §44 Abs1;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit welchem die Zulassung eines PKW zum Verkehr wegen Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 9 Abs 3 KfzStG rechtskräftig aufgehoben wurde, ist lediglich als ein der Vollstreckung iSd VVG 1950 nicht zugänglicher Rechtsgestaltungsbescheid anzusehen; allerdings liegt ein Exekutionstitel in einem darauf in Bescheidform erteilten Auftrag zur Abgabe des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafel vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110044.X02Im RIS seit
22.09.1987