RS Vwgh 1987/9/22 87/11/0044

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/06 Verkehrsteuern
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs1;
KFG 1967 §44 Abs4;
KfzStG §9 Abs3;
VVG §1;

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit welchem die Zulassung eines PKW zum Verkehr wegen Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 9 Abs 3 KfzStG rechtskräftig aufgehoben wurde, ist lediglich als ein der Vollstreckung iSd VVG 1950 nicht zugänglicher Rechtsgestaltungsbescheid anzusehen; allerdings liegt ein Exekutionstitel in einem darauf in Bescheidform erteilten Auftrag zur Abgabe des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafel vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110044.X02

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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