RS Vwgh 1987/9/22 87/14/0063

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
GewStG §6 Abs3;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Der Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer macht es nicht erforderlich, im Zusammenhang mit § 6 Abs 3 GewStG die Identität einer GmbH als Steuersubjekt anders zu verstehen als im Körperschaftssteuerrecht (Hinweis E 4.6.1986, 84/13/0251).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140063.X01

Im RIS seit

22.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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