Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer Universität ist für einen Gemeindeprüfer nicht Berufsfortbildung, mögen auch einzelne Lehrveranstaltungen dieser dienlich sein. Die Aufwendungen für diese bilden einen gemischten Aufwand und sind daher der Privatsphäre zuzuzählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140078.X01Im RIS seit
22.09.1987Zuletzt aktualisiert am
20.07.2016