RS Vwgh 1987/9/22 87/04/0110

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Der Begriffsinhalt der "Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage" setzt einen sachlichen Zusammenhang zwischen genehmigter und geänderter Betriebsanlage voraus. Eine Gesamtumwandlung unter Wegfall eines solchen Zusammenhanges kann nicht die Änderung iSd § 81 GewO 1973 angesehen werden (Hinweis auf E vom 17.3.1987, 86/04/0118). Die Änderung einer zur Erzeugung von Schuhen bestimmten Betriebsanlage in einen Gastgewerbebetrieb stellt eine Gesamtumwandlung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040110.X02

Im RIS seit

20.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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