RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0198

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Werden hohe Bauaufwendungen zwecks Abverkauf eines Gebäudes (im Wohnungseigentum) getätigt, so kommt ihnen nicht schon deshalb Werbungskostencharakter zu, weil das Gebäude (teilweise) vorübergehend zu einem geringeren Mietzins in Bestand gegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140198.X07

Im RIS seit

22.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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