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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Werden hohe Bauaufwendungen zwecks Abverkauf eines Gebäudes (im Wohnungseigentum) getätigt, so kommt ihnen nicht schon deshalb Werbungskostencharakter zu, weil das Gebäude (teilweise) vorübergehend zu einem geringeren Mietzins in Bestand gegeben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140198.X07Im RIS seit
22.09.1987Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010