RS Vwgh 1987/9/22 87/11/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §73 Abs1;
VwGG §27;
WehrG 1978 §29 Abs6;

Rechtssatz

Die Behörde trifft keine Entscheidungspflicht hinsichtlich eines Antrages auf Ablehnung einer freiwilligen Meldung zu Kaderübungen, wenn sie diese Meldung bereits fristgerecht angenommen hat.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110074.X02

Im RIS seit

30.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten