RS Vwgh 1987/9/22 85/14/0033

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;

Rechtssatz

Durch Hinweis auf die an den Bf ergangenen Vorentscheidung wird der Begründungspflicht entsprochen, wenn diese dieselbe Rechtsfrage und im wesentlichen den gleichen Sachverhalt betreffen. Nicht reicht jedoch ein Hinweis auf ein E des VfGH, weil es im gegebenen Zusammenhang nicht Aufgabe des VfGH war, die Übereinstimmung des bekämpften Bescheides mit dem einfachen Gesetz zu überprüfen (Hinweis E 5.6.1974, 302/74, VwSlg 4698 F/1974 und E 26.9.1985, 85/14/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140033.X01

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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