RS Vwgh 1987/9/22 86/11/0171

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0155 E 20. Februar 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person genügt gemäß § 66 Abs 1 KFG 1967 nicht allein das Vorliegen einer bestimmten Tatsache, vielmehr bedarf es der Wertung dieser Tatsache nach den Kriterien des Abs 3 dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110171.X04

Im RIS seit

14.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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