RS Vwgh 1987/9/22 86/14/0198

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §90 Abs1;

Rechtssatz

Das Recht auf Akteneinsicht führt zu keinem Rechtsanspruch der Partei auf die Herstellung von Abschriften (Ablichtungen) durch die Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140198.X09

Im RIS seit

22.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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