RS Vwgh 1987/9/22 87/11/0044

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Veröffentlicht am 22.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs1 litc;
KFG 1967 §44 Abs4;
VVG §5;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/11/0122 E 30. Jänner 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG hinsichtlich eines Bescheides betreffend die Aufhebung der Zulassung zum Verkehr steht (solange nicht eine anders lautende Entscheidung über die aufschiebende Wirkung erwirkt wird) einem Auftrag zur Abgabe des Zulassungsscheines und der Verhängung einer Zwangsstrafe (wegen Nichtabgabe des Zulassungsscheines) als Vollzugsmaßnahmen entgegen.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110044.X03

Im RIS seit

22.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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