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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §29a;Rechtssatz
Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde lässt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens erwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030119.X04Im RIS seit
16.12.2005