RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0119

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Veröffentlicht am 23.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §29a;

Rechtssatz

Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde lässt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens erwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030119.X04

Im RIS seit

16.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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