RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Ein Kfz-Lenker muss auch ohne ausdrückliche Belehrung durch Straßenaufsichtsorgane mit den einschlägigen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen vertraut sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030108.X07

Im RIS seit

23.09.1987

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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