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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, zum Zwecke der Feststellung des seinerzeitigen Abstellortes eines Fahrzeuges einen Lokalaugenschein durchzuführen, wenn eine Rekonstruktion dieses Abstellortes mangels objektiver Spuren dadurch nicht möglich ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030119.X03Im RIS seit
16.12.2005