RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0119

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Veröffentlicht am 23.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, zum Zwecke der Feststellung des seinerzeitigen Abstellortes eines Fahrzeuges einen Lokalaugenschein durchzuführen, wenn eine Rekonstruktion dieses Abstellortes mangels objektiver Spuren dadurch nicht möglich ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030119.X03

Im RIS seit

16.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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