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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung dar, wobei es ohne Bedeutung ist, dass der Tachometer nicht geeicht ist, insbes wenn es sich um eine beträchtliche Überschreitung handelt bzw mögliche Tachometerabweichungen zugunsten des Besch berücksichtigt werden. (Hinweis auf E vom 21.10.1984, 84/02/0244 und 17.5.1976, 2151/75 und 3.7.1986, 86/02/0049)
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030093.X01Im RIS seit
30.11.2005