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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/03/0367 E 27. Mai 1986 RS 4Stammrechtssatz
Wurden mit der Beschwerde zwei, wenn auch in einer gemeinsamen Ausfertigung, so doch in verschiedenen Vollzugsbereichen ergangene Bescheide angefochten und erstatteten beide belangten Behörden, wenn auch in einer gemeinsamen Ausfertigung, Gegenschriften und begehrte jede getrennt für sich Kostenersatz, ist jeder von ihnen voller Schriftsatzaufwand zuzuerkennen. (Hinweis auf B vom 3.7.1979, 2261/77, VwSlg 9901 A/1979)
Schlagworte
Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem BegehrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987030108.X08Im RIS seit
23.09.1987Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012