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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Entscheidet die Fernmeldebehörde 2.Instanz auf Grund eines Devolutionsantrages über einen Neubemessungsantrag der Fernmeldegebühren meritorisch, obwohl die Frist des § 73 Abs 1 AVG noch nicht abgelaufen war, nimmt sie eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch und belastet deshalb ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde (Hinweis E 29.11.1982, 82/10/0065, VwSlg 10903 A/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030169.X02Im RIS seit
09.08.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017