RS Vwgh 1987/9/23 86/03/0169

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Veröffentlicht am 23.09.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
FG 1949 §21 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Entscheidet die Fernmeldebehörde 2.Instanz auf Grund eines Devolutionsantrages über einen Neubemessungsantrag der Fernmeldegebühren meritorisch, obwohl die Frist des § 73 Abs 1 AVG noch nicht abgelaufen war, nimmt sie eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch und belastet deshalb ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde (Hinweis E 29.11.1982, 82/10/0065, VwSlg 10903 A/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030169.X02

Im RIS seit

09.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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