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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs6;Rechtssatz
Ein Anhänger ist dann "ohne Zugfahrzeug" auf der Fahrbahn stehen gelassen worden, wenn die technische Verbindung mit dem Zugfahrzeug gelöst wurde, was dann zutrifft, wenn er neben dem Zugfahrzeug abgestellt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020018.X01Im RIS seit
24.09.1987