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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3145/80 E 22. Mai 1981 RS 3Stammrechtssatz
Erkennt die Berufungsbehörde in der Sache selbst, anstatt richtigerweise die Berufung als unzulässig zurückzuweisen, so ist der Beschwerdeführer diesbezüglich in keinem Recht verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020100.X02Im RIS seit
16.11.2005