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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0416/71 E VS 11. April 1973 VwSlg 8400 A/1973 RS 6Stammrechtssatz
Die Bestimmung des § 38 Abs 6 StVO ist bei der Berechnung des Anhalteweges bis zu den in Abs 1 bezeichneten Stellen von Bedeutung. In diesen Fällen kann dem Lenker bei Aufleuchten des gelben Lichtes neben dem reinen Bremsweg nicht auch jener Reaktionsweg zugebilligt werden, der sich bei einem Aufleuchten des gelben Lichtes ohne vorherigem grün blinkendem Licht ergeben würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020182.X03Im RIS seit
27.07.2005