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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StGG Art2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versagung einer nachträglichen Baubewilligung und Erteilung eines baupolizeilichen Entfernungsauftrages für eine Plakatwand - Wollte man die wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung eines nicht bewilligten mit jenen aus der Nutzung eines bewilligten Bauvorhabens gleichstellen, würde man im Ergebnis - zumindest bei der Beurteilung der Voraussetzungen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer VwGH-Beschwerde - die Bauwerber, die noch keine rechtskräftige Baubewilligung erlangt haben mit jenen gleichstellen, denen eine rechtskräftige Bewilligung bereits erteilt wurde. Das Gleichheitsgebot des Art. 7 B-VG verbietet es jedoch ungleiches gleich zu behandeln. Dazu kommt noch, dass derjenige, der ein Bauvorhaben ohne rechtskräftige Baubewilligung errichtet, früher wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Bau erzielen kann, als derjenige, der zuwartet, bis er eine rechtskräftige Baubewilligung in Händen hat. Es kann wohl nicht im Sinn der Rechtsordnung sein, im Ergebnis sogar noch denjenigen zu bevorzugen, der ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne rechtskräftige Baubewilligung errichtet.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete BaurechtEntscheidung über den AnspruchUnverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050047.A04Im RIS seit
12.12.2008Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008