RS Vwgh 1987/9/25 87/02/0078

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Veröffentlicht am 25.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Es ist unerheblich, ob der Meldungsleger, als Zeuge vernommen, dem Beschuldigten den Vorwurf einer Verwaltungsübertretung gemacht hat, wenn nur dem Strafverfahren eine rechtzeitige und rechtmäßige Verfolgungshandlung der zuständigen Behörde zugrunde liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020078.X02

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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