RS Vwgh 1987/9/25 87/02/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §3 Abs1;

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Frage, ob die Dispositionsfähigkeit ausgeschlossen ist, ist eine ärztliche Bescheinigung, daß aufgrund einer schweren Kiefereiterung die Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt ist, nicht ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020072.X01

Im RIS seit

25.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten