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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §3 Abs1;Rechtssatz
Zur Beurteilung der Frage, ob die Dispositionsfähigkeit ausgeschlossen ist, ist eine ärztliche Bescheinigung, daß aufgrund einer schweren Kiefereiterung die Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt ist, nicht ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020072.X01Im RIS seit
25.09.1987