RS Vwgh 1987/9/28 87/10/0053

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Veröffentlicht am 28.09.1987
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80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §59 Abs1;
ForstG 1975 §59 Abs2;
ForstG 1975 §66;

Rechtssatz

Aus der Gliederung des Gesetzes und dem Fehlen eines Verweises ergibt sich, dass zur Errichtung einer Bringungsanlage in Form einer Forststraße nicht die Bestimmungen des § 66 ForstG, sondern die Regelungen der §§ 59 bis 65 ForstG anzuwenden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100053.X01

Im RIS seit

27.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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