RS Vwgh 1987/9/29 84/14/0092

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Einnahmen für die Erlaubnis zum Abbau von Bodensubstanz werden (idR) nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes, noch aus dem Titel des Schadenersatzes, noch für den Kauf des Grund und Bodens erzielt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984140092.X03

Im RIS seit

29.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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