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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28 Abs1 Z3;Rechtssatz
Einnahmen für die Erlaubnis zum Abbau von Bodensubstanz werden (idR) nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes, noch aus dem Titel des Schadenersatzes, noch für den Kauf des Grund und Bodens erzielt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984140092.X03Im RIS seit
29.09.1987