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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0149 E 14. Mai 1986 RS 1Stammrechtssatz
Der VwGH hält an seiner Rechtsprechung, wonach im Fall der Feststellung der Nichteignung des Besitzers einer Lenkerberechtigung durch die Kraftfahrbehörde erster Instanz für die Dauer des Berufungsverfahrens die betreffende Person vom Lenken eines Kfz auszuschließen ist, fest.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110208.X01Im RIS seit
13.06.2006