RS Vwgh 1987/9/29 86/14/0058

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Dem Abgabepflichtigen steht es frei, mehrere Kassabücher zu führen und nur den jeweiligen Monatssaldo in das "Hauptkassabuch" einzutragen. Eine aus diesem Grunde vorgenommene Schätzung ist daher unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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