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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1;Rechtssatz
Dem Abgabepflichtigen steht es frei, mehrere Kassabücher zu führen und nur den jeweiligen Monatssaldo in das "Hauptkassabuch" einzutragen. Eine aus diesem Grunde vorgenommene Schätzung ist daher unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X01Im RIS seit
22.10.2001