RS Vwgh 1987/9/29 86/14/0058

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Eine formell nicht abgeschlossene Buchhaltung begründet allein noch keine Schätzungsberechtigung bzw Schätzungsverpflichtung, sofern andere Buchhaltungsunterlagen die Richtigkeit der Bilanzansätze gewährleisten oder es zumindest ermöglichen, die Bilanzansätze zu berichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X02

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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