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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §861;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0098 E 3. November 1986 RS 1Stammrechtssatz
Ein Abbauvertrag mit dem Inhalt, daß der Besitzer einer Liegenschaft seinem Vertragspartner gegen Vergütung den Abbau von Schüttmaterial auf diesem Grundstück gestattet, läßt erkennen, daß diese Vergütung nicht einen "echten Schadenersatz" für eingetretene Bodenwertminderungen darstellt, sondern die Gegenleistung für den vom Entnehmenden bewirkten Materialabbau bildet. Somit liegt ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch iSd do-ut-des-Prinizips vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984140092.X01Im RIS seit
29.09.1987