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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Auf Grund der ihr obliegenden amtswegigen Ermittlungspflicht ist die Behörde einer Prüfung der Behauptung des Antragstellers über den kollektivvertraglichen Mindestlohn nicht deshalb enthoben, weil dieser eine "Umrechnung" nötig mache, die der Behörde undurchführbar erscheine. Sie darf sich auch nicht auf die Berechnung einer Steuerberatungskanzlei verlassen (hier: Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110169.X02Im RIS seit
06.09.2006