Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Fehlen eines Abspruches über den Eventualantrag auf befristete Befreiung in einem den Antrag auf unbefristete Befreiung ablehnenden Bescheid begründet keine Rechtswidrigkeit, da zum einem mit der Ablehnung des Antrages auf unbefristete Befreiung auch der Eventualantrag miterledigt wurde, zum anderen auch eine befristete Befreiung nur bei Vorliegen besonders rücksichtswürdiger Interessen zulässig gewesen wäre.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110064.X04Im RIS seit
29.05.2006