RS Vwgh 1987/9/29 87/11/0083

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §66 Abs4;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die im Berufungsverfahren eingetretene Änderung des Sachverhaltes (Tod des Vaters des Wehrpflichtigen) hat die belangte Behörde dem Wehrpflichtigen Gelegenheit zu einem entsprechenden (hier seine besonders rücksichtswürdigen familiären Interessen betreffenden) Vorbringen zu geben und sodann die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110083.X02

Im RIS seit

29.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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