RS Vwgh 1987/9/29 87/14/0119

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Veröffentlicht am 29.09.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §147;
EStG 1972 §4 Abs2;
KStG 1966 §22 Abs2;

Beachte

Besprechung in: FJ 1988/4, 66; ÖStZ 1988/21, S 318;

Rechtssatz

Die Ausschüttung eines Mehrbetrages an Gewinn, der sich - veranlaßt durch eine abgabenbehördliche Prüfung - erst aus einer Bilanzänderung im handelsrechtlichen Sinn bzw einer Bilanzberichtigung im steuerrechtlichen Sinn ergibt, ist keine nachträgliche Ausschüttung iS des § 22 Abs 2 letzter Satz KStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140119.X02

Im RIS seit

29.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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