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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die ohne ergänzende Befragung in der Bescheidbegründung vorgenommene Deutung des Widerspruches zwischen der Aussage des Arbeitgebers und einer erst danach vorgelegten Arbeitsbescheinigung, es habe sich bei Ausstellung der Arbeitsbescheinigung um eine reine Gefälligkeit gehandelt, damit der Arbeitnehmer ein möglichst hohes Arbeitslosengeld erhalte, stellt eine unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung dar.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110172.X01Im RIS seit
06.09.2006